Die Wasseraufbereitung bleibt weiterhin förderfähig.

Zum 01. Januar 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, die BEG Einzelmaßnahmen angepasst. Unter anderem, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Das ist mittlerweile die dritte Änderung innerhalb eines Jahres.

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